Wärmepumpenberatung für Industrie und Gewerbe

Entsprechend der Förderrichtlinie “Energie und Klimaschutz” (EuK) des Freistaates
Sachsen sind Regelvorhaben auf den Gebieten

-  Wärmerückgewinnung
-  Energieeffiziente elektrische Antriebe, Pumpen und Verdichter
-  Nahwärmenetze, Wärme- und Kältespeicher

förderfähig.

Die Regelförderung beträgt bis 35 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für KMU beträgt die Bonusförderung zusätzlich bis zu 10 vom Hundert bei Vorlage
des Sächsischen Gewerbeenergiepasses.

Möglichkeiten der Wärmerückgewinnung

-  Nutzung der Wärme aus Kühl- bzw. Prozesswasser mit einem
   Temperaturniveau < 20 Grad C
-  Nutzung der Abwärme aus versorgungstechnischen Prozessen
-  Nutzung von Prozessabwärme innerhalb des Betriebes
-  Nutzung von Abwärme in Lüftungsanlagen
-  Nutzung von Abwärme aus Abwasser
-  Nutzung von Abwärme in Produktionshallen
-  Nutzung von Abwärme aus genutztem Thermal- und Mineralwasser

Empfehlung:

Verfügen Sie in Ihrem Industrie- bzw. Gewerbebetrieb über
Möglichkeiten der Wärmerückgewinnung, so nehmen Sie bitte
Kontakt auf.
Wir beraten Sie auf der Grundlage unserer langjährigen
Erfahrung, ermitteln für Sie das vorhandene Potential und
zeigen Ihnen Wege zur Nutzung auf.
Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Fördermittelbeantragung
behilflich.

Nutzung von Kühlwasser zur Beheizung des Datacenters Frankfurt