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Wärmepumpenberatung für Industrie und Gewerbe
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Entsprechend der Förderrichtlinie “Energie und Klimaschutz” (EuK) des Freistaates Sachsen sind Regelvorhaben auf den Gebieten
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- Wärmerückgewinnung - Energieeffiziente elektrische Antriebe, Pumpen und Verdichter - Nahwärmenetze, Wärme- und Kältespeicher
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förderfähig.
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Die Regelförderung beträgt bis 35 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für KMU beträgt die Bonusförderung zusätzlich bis zu 10 vom Hundert bei Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses.
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Möglichkeiten der Wärmerückgewinnung
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- Nutzung der Wärme aus Kühl- bzw. Prozesswasser mit einem Temperaturniveau < 20 Grad C - Nutzung der Abwärme aus versorgungstechnischen Prozessen - Nutzung von Prozessabwärme innerhalb des Betriebes - Nutzung von Abwärme in Lüftungsanlagen - Nutzung von Abwärme aus Abwasser - Nutzung von Abwärme in Produktionshallen - Nutzung von Abwärme aus genutztem Thermal- und Mineralwasser
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