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Fördermittelberatung für Industrie und Gewerbe
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Anlagen zur Wärmerückgewinnung
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Was kann gefördert werden?
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Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Wärmerückgewinnung, z. B.:
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- bei Einsatz von Lüftungsanlagen im Geschäftsbau - bei Nutzung von Abwärme aus versorgungstechnischen Prozessen - bei Nutzung von Prozessabwärme innerhalb des Betriebes
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Ausgaben sind zuwendungsfähig, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen und notwendig und angemessen sind. Zuwendungsfähige Kosten im Rahmen der Durchführung des entsprechenden Vorhabens sind z. B.:
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- Investitions- und Montagekosten für Aggregate, Anlagen zur Abwärmenutzung, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung usw. - Umbauarbeiten am Leitungs- und Kanalnetz bis zu einer Höhe von 5.000 € - Ingenieur- und Architektenleistungen in Höhe von bis zu 10 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben
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Nicht gefördert werden Anlagen, die Abwärme aus bereits bestehenden Kraft-Wärme- Kopplungs-Prozessen nutzen (z. B. nachträgliche Errichtung von Wärmetauschern zur Wärmeauskopplung in Biogasanlagen).
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Wer kann gefördert werden?
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Förderfähig sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen im Freistaat Sachsen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll. Förderfähig sind Angehörige Freier Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere gewerb- liche Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen (KMU). Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es zum Zeitpunkt der Förderentscheidung den Voraussetzungen der Empfehlung der Kommission betreffend der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung ent- spricht.
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Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
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Der Wärmerückgewinnungsgrad bei Nachrüstung von Lüftungsanlagen muss mindes- tens 70 %, bei Neuanlagen mindestens 80 % betragen. Für Wärmerückgewinnung aus Prozessabwärme oder aus versorgungstechnischen Prozessen ist eine Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % gegenüber einem gängigen Referenzszenario nachzuweisen
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Wie hoch ist die Förderung?
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Regelförderung:
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- bis zu 35 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben
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Bonusförderung:
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- für KMU:
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- zusätzlich bis zu 10 vom Hundert bei Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergie- passes
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