Fördermittelberatung für Industrie und Gewerbe

Anlagen zur Wärmerückgewinnung

Was kann gefördert werden?

Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Wärmerückgewinnung, z. B.:

-  bei Einsatz von Lüftungsanlagen im Geschäftsbau
-  bei Nutzung von Abwärme aus versorgungstechnischen Prozessen
-  bei Nutzung von Prozessabwärme innerhalb des Betriebes

Ausgaben sind zuwendungsfähig, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit
dem Vorhaben stehen und notwendig und angemessen sind. Zuwendungsfähige
Kosten im Rahmen der Durchführung des entsprechenden Vorhabens sind z. B.:

-  Investitions- und Montagekosten für Aggregate, Anlagen zur Abwärmenutzung,
   Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung usw.
-  Umbauarbeiten am Leitungs- und Kanalnetz bis zu einer Höhe von 5.000 €
-  Ingenieur- und Architektenleistungen in Höhe von bis zu 10 % der gesamten
   zuwendungsfähigen Ausgaben

Nicht gefördert werden Anlagen, die Abwärme aus bereits bestehenden Kraft-Wärme-
Kopplungs-Prozessen nutzen (z. B. nachträgliche Errichtung von Wärmetauschern
zur Wärmeauskopplung in Biogasanlagen). 

Wer kann gefördert werden?

Förderfähig sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts die
Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen im Freistaat Sachsen sind, auf denen
das Vorhaben realisiert werden soll.
Förderfähig sind Angehörige Freier Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere gewerb-
liche Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat
Sachsen (KMU).
Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es zum Zeitpunkt der Förderentscheidung den
Voraussetzungen der Empfehlung der Kommission betreffend der Kleinstunternehmen
sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung ent-
spricht.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Der Wärmerückgewinnungsgrad bei Nachrüstung von Lüftungsanlagen muss mindes-
tens 70 %, bei Neuanlagen mindestens 80 % betragen.
Für Wärmerückgewinnung aus Prozessabwärme oder aus versorgungstechnischen
Prozessen ist eine Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % gegenüber einem
gängigen Referenzszenario nachzuweisen

Wie hoch ist die Förderung?

Regelförderung:

-  bis zu 35 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bonusförderung:

-  für KMU:

-  zusätzlich bis zu 10 vom Hundert bei Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergie-
   passes

Empfehlung:

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Sie die Nachweise und fertigen für Sie die kompletten Anträge
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