Allgemeine Geschäftsbedingungen Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI

1.   Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse von Erdwärmesystemtechnik
Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI, auch in laufender oder zukünftiger Geschäftsbeziehung. Sie gelten für jedes Angebot.
und werden mit Vertragsabschluß (Annahme), spätestens aber mit Inanspruchnahme der Leistung durch den
Auftraggeber anerkannt und damit zur Vertragsgrundlage. In laufenden Geschäftsbeziehungen müssen Sie nicht
jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Sie werden nicht stillschweigend Vertragsinhalt.
Abweichungen und Nebenabreden von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Erdwärmesystemtechnik
Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI sowie Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen
Bestätigung. Für dabei nicht geregelte Sachverhalte gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI.

2.   Angebot
Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI erstellt seine Angebote freibleibend als Antrag zum
Vertragsabschluß. Dabei wird der Leistungsumfang und Inhalt des abgetragenen Schuldverhältnisses durch eine
Ausschreibung oder das Leistungsangebot bestimmt.
Zum Angebot gehörende Unterlagen, wie Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen und Berechnungen gelten als
Erläuterungen. Sie gelten als Annäherungen, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gezeichnet oder
bestätigt.
Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI behält sich an allen Angebotsunterlagen das Eigentums-
und Urheberrecht vor, soweit diese nicht vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.

3.   Preise und Nebenkosten
Die Preise für Leistungen von Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI sind dem aktuellen Auftrags-
formular zu entnehmen. Sie können auch als Einzelpreise projektbezogen vereinbart werden. Pauschalpreise
müssen unter genauer Bezeichnung der Leistung ausdrücklich vereinbart werden.
Alle Preise lauten auf Nettobasis. Sie verstehen sich zuzüglich der zum Datum der Fakturierung geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Alle zu einem Vertrag auf Verlangen des Auftraggebers erbrachten Zusatz- und Nebenleistungen werden gesondert
berechnet. Die Vergütung für die Zusatzleistung ist mit der Erbringung fällig. Vergütungen und Nebenkosten sind
ebenfalls Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.   Eigentumsvorbehalt, Urheberrechtsschutz und Versendungsgefahr
Alle Lieferungen und sonstigen Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber im
Eigentum von Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI.
Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI behält sich an allen EDV-Programmen, Datenbanken,
Berechnungen, technischen Zeichnungen, Plänen, Konzepten und sonstigen geistigen Schöpfungen das Urheber-
recht vor. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gelten als vereinbart.
Zusendungen und Rücksendungen von Arbeiten und Leistungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

5.   Haftung
Vor der technischen Anwendung der Ergebnisse der Berechnungen und Projektierungen sind diese Leistungen
auf Fehlannahmen von Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI zu überprüfen.
Die Haftung von Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, soweit es den gesetzlichen Bestimmungen nicht widerspricht.
Soweit Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen
in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI
nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

6.   Software
Bei Erwerb und Nutzung von EDV-Programmen von Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI ist der
jeweils gültige Lizenzvertrag des Programmes genau zu beachten und einzuhalten. Gleiches gilt für die Nutzung
von Datenbanken. Mit der Nutzung der Software bzw. der Datenbanken wird dieser Lizenzvertrag zum Vertrags-
bestandteil.

7.   Zahlungen
Die Zahlungen (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) erfolgen nach dem Erhalt der erbrachten Leistungen.

8.   Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vertragspartner ist der Sitz von Erdwärmesystemtechnik Dipl.-Ing. Gangolf Frost VDI.

9.   Schlussbestimmungen
Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages
nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen führt
nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand:   1. Januar 2008